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SPD Gießen lehnt Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren ab

Veröffentlicht am 28.10.2008 in Presse

Der Vorstand der SPD im Unterbezirk Gießen hat sich in seiner Sitzung im Henriette-Fürth-Haus mit dem Vorschlag einer Grundgesetzänderung befasst. „Unter der Überschrift Bundeswehreinsatz im Inneren verhindern – Aufgabenteilung bewahren wurde beschlossen, dass die SPD im Landkreis Gießen die durch den Koalitionsausschuss ausgehandelte Grundgesetzänderung mit Bezug auf Bundeswehreinsätze im Inneren ablehnt. Der Antrag wurde an die Gliederungen der SPD auf Bezirks- und Bundesebene zur Beschlussfassung auf den jeweiligen Parteitagen weitergeleitet“, so Pressesprecher Michael Diehl.

Das Vorhaben des Koalitionsausschusses, die Bundesregierung dazu zu befugen, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gemäß Artikel 35 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen, hat die Sozialdemokraten in Gießen nicht überzeugt. Weder die als Begründung angeführte Bedrohung durch den internationalen Terrorismus noch eine behauptete veränderte globale Sicherheitslage rechtfertigten eine Veränderung dieser nach sozialdemokratischer Auffassung besonders empfindlichen Abgrenzung des Aufgabenbereichs der inneren und äußeren Sicherheit.

„Die lange Tradition der Amtshilfe von der Hamburger Flutkatastrophe bis zum Oderbruch zeigen, dass eine Amtshilfe der Bundeswehr für andere Behörden möglich war und ist, ohne dass es dazu der jetzt vorgesehenen Grundgesetzänderung bedarf. Die bewährte Aufgabentrennung zwischen den Kräften der Polizei und der Bundeswehr muss erhalten bleiben“, so Diehl weiter.

Die SPD im Landkreis Gießen wird sich dieser Frage zudem im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung annehmen.

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