Der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Langgöns, Gerald R. Dörr, hat in einer Pressemitteilung anlässlich des Internationalen Tages der Pressefreiheit auf die Bedeutung dieses Grundrechtes hingewiesen. „In diesem Jahr wird das Grundgesetz 60 Jahre alt und es jährt sich zum 15. Mal der von der UNO zum Tag der Pressefreiheit erklärte 3. Mai“ meinte der Sozialdemokrat.
In Deutschland ist die Pressefreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes Abs. 1 verankert. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dörr erinnerte daran, dass dieses Grundrecht im Grunde erst mit der Gründung der Bundesrepublik in Deutschland festgeschrieben wurde. „Dafür müssen wir alle sehr dankbar sein“ betonte der SPD-Chef, „und wir müssen alles dafür tun, dass es auch gewahrt wird“.
Die „Väter des Grundgesetzes“ wollten mit diesem Grundrecht vor allem auch erreichen, dass Politik und Wirtschaft keinen Einfluss auf die Freiheit des Journalismus bekommen.
„Wir haben aber gerade in den letzten Monaten, z. B. auf der Landes- und der kommunalen Ebene Versuche von Seiten der Politik erlebt, auf die Besetzung von Posten bei Funk und Fernsehen, aber auch der schreibenden Presse Einfluss zu nehmen.“
Dies müsse mit aller Macht verhindert werden und daher seien auch die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sehr genau darauf achten, dass dieses Grundrecht gewahrt bleibe.