Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung stellen wir folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt zu § 3 (1) Anteile der Gemeinde folgende Änderungen:
Die Gemeinde trägt
75 % des beitragsfähigen Aufwandes, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr,
85 %, wen sie überwiegend dem innerörtlichen und
90 %, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.
Die Gemeindeanteile gelten auch für die Abrechnung (Herstellung, Um- und Ausbau) von Außenbereichsstraßen.
Begründung:
Grundhafte Erneuerungen von Gemeindestraßen werden von den Anliegern in der Regel mit gemischten Gefühlen betrachtet: Einerseits freuen sie sich über einen zeitgemäßen Ausbau mit erneuerten Gehwegen und Fahrbahnen sowie Barrierefreiheit, andererseits bereiten ihnen die enormen Anliegerbeiträge finanzielle Sorgen und werden auch als ungerecht empfunden.
Wir wollen mit unserem Antrag die Anlieger künftig von hohen Beitragsbescheiden befreien und die entstehenden Einnahmeausfälle aus allgemeinen Steuermitteln begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Asmussen Prof. Dr. Axel Wehrend Gerald Dörr Heidi Tonhäuser Volker Rühl
Fraktionsvors. Stellv. Fraktionsvors. Stellv. Fraktionsvors. Stellv. Fraktionsvors. Stellv. Fraktionsvors.