SPD in Langgöns

Zukunft gemeinsam gestalten!

Landrätin spart beim Konzept nicht mit Kritik!

Veröffentlicht am 11.02.2011 in Presse

Anita Schneider fordert von den Kommunalpolitikern herbe Nachbesserungen im Etat. Der Haushaltplan 2011 sowie das Haushaltssicherungskonzept wurden von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Fazit der SPD: Eine schallende Ohrfeige für die Langgönser Jamaika-Koalition, welche mit ihrer Mehrheit für die Beschlussfassungen Verantwortung trägt.

Auszug aus Gießener Anzeiger vom 11.02.2011:

(ikr). Nun ist es offiziell: Der Haushaltsplan 2011 und das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Langgöns wurden von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Am Mittwoch ging das amtliche Schreiben des Landkreises Gießen, das von Landrätin Anita Schneider unterzeichnet ist, bei der Gemeinde Langgöns ein.

„Das von Ihnen vorgelegte Haushaltssicherungskonzept genügt nicht den Anforderungen an ein solches“, heißt es in dem Schreiben, es müsste als „festgelegte Mindestinhalte“ unter anderem ein „verbindliches Konsolidierungsziel“ und die „Benennung der Konsolidierungsmaßnahmen“ haben. Dies sei jedoch nicht der Fall. „Die Aussage, dass aufgrund der zu Ende gehenden Legislaturperiode und der anstehenden Kommunalwahl keine weitergehenden Beschlüsse zu Konsolidierungsmaßnahmen mehr getroffen werden, verwundert sehr“, heißt es weiter. Dies entspreche „keinesfalls dem Charakter eines Haushaltssicherungskonzeptes.“ Die Landrätin verweist darauf, dass sie im Juli 2010 „ausdrücklich auf das Erfordernis hingewiesen“ habe, „sämtliche freiwilligen und Pflichtaufgaben einer Aufgabenkritik zu unterziehen.“ Diese kritische Analyse lasse das vorgelegte Konzept gänzlich vermissen. Auch weitere Auflagen seien nur unzureichend beachtet worden, bemängelt Schneider und nennt die Friedhofsgebühren, die eine Kostendeckung von nur 32 Prozent haben. Es werde hierzu lediglich festgestellt, dass Handlungsbedarf bestehe.

Maßnahmen, die eine Verbesserung herbeiführen könnten, lasse das Papier vermissen. Auch bei den Kindergärten müsse ein besserer Kostendeckungsgrad als der aktuelle von lediglich 18 Prozent angestrebt werden, dieser Punkt müsse in dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept Berücksichtigung finden. Es wird „ein nachhaltiger und nachvollziehbarer Kompensationsplan“ gefordert. Die Hebesätze, insbesondere die der Grundsteuer B - sie liegen mit 260 Prozent unter dem Landesdurchschnitt von 268 Prozent - sollten steigen, fordert die Landrätin. Eine Stellungnahme zu den Änderungen der Straßenbeitragssatzung und der Wasserversorgungssatzung und deren fiskalischen Auswirkungen sei nicht erfolgt, dies hätte bis Ende September 2010 erfolgen müssen. Im Haushaltsicherungskonzept soll auch auf die künftige Entwicklung des Personalaufwands eingegangen werden. Ebenso soll bei der zukünftigen Haushaltsplanung darauf geachtet werden, dass Nettoneuverschuldungen vermieden werden, heißt es in dem Schreiben aus dem Landratsamt. „Nettoneuverschuldungen sind bei anhaltend defizitären Kommunen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“, schreibt Anita Schneider. Sie verlangt zudem die Vorlage einer gesonderten Aufstellung aller freiwilligen Leistungen einschließlich gewährter Vorteile unter Angaben der Haushaltsposition. Die Beteiligung an der Breitband Gießen GmbH als freiwilliger Leistung bilde hierbei eine Ausnahme, da sie „als angemessen“, erachtet wird. Es handele sich um „einen unverzichtbaren Ausbau öffentlicher Infrastruktur.“

Bis zur Genehmigung des Haushaltes, der von der Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts abhängig sei, befinde sich die Gemeinde Langgöns in der vorläufigen Haushaltsführung. Damit schließt das Schreiben des Landkreises.
(Auszug aus Gießener Allgemeine Zeitung vom 11.02.2011).